Bürgerkönig FAQ
Sollten Euch weitere Fragen einfallen, schreibt uns einfach an info@svinb.de
Was muss ich erfüllen, um überhaupt Bürgerkönig werden zu können?
- Du bist mindestens 18 Jahre alt.
- Du wohnst im Ortsteil Isernhagen N.B.
- Du hast eine Hauswand / einen Giebel, an dem eine Scheibe angenagelt werden darf. Wenn du zur Miete wohnst, kläre das mit deinem Vermieter.
- Du hast Zeit und nimmst mit uns am Schützenfest vom 23.08. bis 25.08.2025 teil.
- Und natürlich nimmst du an unserem Bürgerkönigsschießen teil und erzielst die besten beiden Treffer.
Was sind meine Aufgaben, wenn ich Bürgerkönig werde?
- Du kommst am 23.08.2025 zur Proklamation der Könige an der Buhrschen Stiftung.
- Im Laufe des Tages hängen wir die Scheibe bei Dir am Haus auf.
- Deine Aufgabe dabei ist es, uns Getränke (z.B. Wasser, Cola, Bier) zur Verfügung zu stellen.
- Nach dem Anbringen der Scheibe bist Du unser Gast während unserer Schützenumzüge im Ort und nimmst am Montag am Festessen auf dem Schützenplatz teil.
Was kostet es mich, wenn ich Bürgerkönig*in werde?
- Die Kosten sind überschaubar: Du besorgst die Getränke beim Anbringen der Scheibe.
- Du zahlst Deine Eintrittskarte(n) für das Festessen (je 23€ die Karte).
Muss ich besondere Kleidung tragen?
- Nein, es ist keine besondere Kleidung notwendig.
Wie erfolgt die Wertung beim Schießen um den Bürgerkönig?
- Komm an mindestens einem der drei Termine bei uns vorbei und schieße (unter Anleitung) mit dem Luftgewehr.
- Es werden von jedem Teilnehmer die besten beiden Teiler gewertet. Je kleiner ein Teiler, desto näher warst du im Zentrum der Scheibe.
- Du löst mindestens 10 Schuss, kannst aber beliebig häufig fünf weitere Schüsse nachlösen.
- Unter allen Teilnehmern wird derjenige König, dessen beiden besten Teiler in Summe am geringsten sind.